02-11-2018, 23:18
Ich danke euch für eure Beiträge. Schön, sich hier wieder austauschen zu können.
Genau das frage ich mich auch, und genau um das muss ich mich jetzt kümmern. Mein Kind wird 2019 sechs und kommt in die Schule.
Im Scheidungstermin wurde ein Vergleich geschlossen, auf Basis dessen, was das Gericht als seine Rechtsauffassung zugrunde legte.
Diese Rechtsauffassung lautete (sinngemäß):
Momentan muss ich diesen Vergleich als (Vollstreckungs-)Titel aus der Welt schaffen.
Das liegt daran, dass ich die Geld-Fragen als das seit längerem größte Ärgernis empfinde, und nicht zu viele Themen auf einmal ansprechen möchte. Aber da du fragst: Umgang, grundsätzlich an den Wochenenden.
(01-11-2018, 21:49)Theo schrieb: Aber wie kommt es, dass Du trotz kurzer Ehedauer und dem Alter Eures Kindes (müsste ja jetzt schon 4 1/4 sein) noch Unterhalt für die Mutter zahlen musst?
Genau das frage ich mich auch, und genau um das muss ich mich jetzt kümmern. Mein Kind wird 2019 sechs und kommt in die Schule.
Im Scheidungstermin wurde ein Vergleich geschlossen, auf Basis dessen, was das Gericht als seine Rechtsauffassung zugrunde legte.
Diese Rechtsauffassung lautete (sinngemäß):
- Die Mutter sei nicht verpflichtet, bis zum "Eintritt des Kindes in das Grundschulalter" eine Vollzeit-Beschäftigung aufzunehmen
- Stattdessen sei bei der Unterhaltsberechnung ein "fiktives Einkommen" in Höhe einer Halbtags-Beschäftigung einzuberechnen (egal, ob diese tatsächlich ausgeübt wird)
Momentan muss ich diesen Vergleich als (Vollstreckungs-)Titel aus der Welt schaffen.
(02-11-2018, 21:10)sorglos schrieb: Leider schreibst du gar nichts zum Kind. Wie ist denn dein Anteil am Aufwachsen? Umgang oder Wechselmodell?
Oder ist das in Geldfragen untergegangen.
Das liegt daran, dass ich die Geld-Fragen als das seit längerem größte Ärgernis empfinde, und nicht zu viele Themen auf einmal ansprechen möchte. Aber da du fragst: Umgang, grundsätzlich an den Wochenenden.