03-11-2018, 15:15
(02-11-2018, 23:18)Corleone schrieb: Momentan muss ich diesen Vergleich als (Vollstreckungs-)Titel aus der Welt schaffen.
Wenn der Vergleich bezüglich Ehegattenunterhalt auf den 6. Geburtstag bzw den Schuleintritt begrenzt, dann lohnt es sich nicht mehr, jetzt noch dagegen vorzugehen. Das ist weniger als ein Jahr und die Erfolgsaussichten sind ohnehin gering bei einem Vergleich.
Also lieber Nerven sparen und aussitzen.