09-11-2018, 03:42
@update
Landgericht hat entschieden...
Haftbefehl musste vom Amtsgericht im Abhilfeverfahren geändert werden...feststellunginteresse und Rechtschutzbedürfnis lagen vor...8 Seiten BlaBlaBlaBlaBla...sonst ist die Beschwerde unbegründet.
Hätte mich ja mit der Abhilfe Haftbefehl zufrieden geben können...aber das machen ja die anderen auch nicht...und kostet mich ja alles nichts !
...jetzt kümmere ich mich um meine PfüB...da muss ich auch noch juristische Erfahrung sammeln
Landgericht hat entschieden...
Haftbefehl musste vom Amtsgericht im Abhilfeverfahren geändert werden...feststellunginteresse und Rechtschutzbedürfnis lagen vor...8 Seiten BlaBlaBlaBlaBla...sonst ist die Beschwerde unbegründet.
Hätte mich ja mit der Abhilfe Haftbefehl zufrieden geben können...aber das machen ja die anderen auch nicht...und kostet mich ja alles nichts !

...jetzt kümmere ich mich um meine PfüB...da muss ich auch noch juristische Erfahrung sammeln
