11-11-2018, 17:47
Psycho zieht das grosse Los mit Gutverdiener-Heirat, zwei Kinder damit die Sache festgezurrt ist, Hausfrau, da muss man deiner Ex gratulieren, da schwimmt sie jetzt sehr weit oben :-)
Damit ist die finanzielle Seite schon mal vorgezeichnet. Das wird ziemlich lang ziemlich fett Kindesunterhalt kosten und anfangs auch ziemlich fett Trennungs/Ehegattenunterhalt. Ein kleines Plus für dich liegt nur in der Ehedauer, eine lange Ehe ist es nicht, lebenslang wirst du nicht zahlen müssen. Im besten Fall muss die Dame schon ab Kindesalter 3 wieder arbeiten. Wenn du den klassischen Männerfehler gemacht hast eine Dame mit mässigen Verdienstaussichten geheiratet zu haben fallen aber noch Jahre mit aufstockendem Unterhalt an.
Seit der Trennung sinds schon Monate her, wenn dir von Anfang an der Kontakt zu den Kindern stranguliert wurde, wird es höchste Zeit zu handeln bzw. eine Strategie für die Zukunft zu suchen. Einen der drei Wege kann man empfehlen:
1. du verfolgst zeitnah und mit allen gebotenen Mitteln die Unterzeichnung einer schriftlichen Umgangsregelung. Erster Schritt: Vorschlag für eine Umgangsregelung an die Ex schicken, Fristsetzung für Unterschrift. Zweiter Schritt: Beratungstermin beim Jugendamt, Ziel (und nicht anderes): Umgangsregelung wird unterschrieben. Dritter Schritt: Gerichtsantrag ans Familiengericht, Beschluss über eine Umgangsregelung gemäss deinem Antrag. Du musst dir aber im klaren sein, dass du da nur einen Schuss hast. Blockiert und sabotiert die Ex einfach weiter, sind deine tatsächlichen Möglichkeiten sehr begrenzt. gegen eine Ex, die den Umgang stranguliert gibt es entgegen allem Juristengeschwätz eben keine Möglichkeit.
Mit "die Ex spinnt" ihre Erziehungsfähigkeit anzuzweifeln, würde bedeuten dass die Kinder zu dir wechseln. Das halte ich in deiner Situation für aussichtslos, nicht durchsetzbar. Dazu müsste "die Ex spinnt" bedeuten, dass sie mit der Heroinnadel in der Vene frisch aus der geschlossenen Abteilung im Jugendamt auftaucht und dort das Kind gegen die Wand klatscht. Einer heiligen Mutter das Kind wegnehmen geht in Deutschland gar gar gar gar gar nicht.
2. Du vermeidest jede Auseinandersetzung, frisst Kreide, springst über deinen Schatten, und machst genau das, was die Ex will. Kinder sehen nur unter Aufsicht? Mitmachen ohne Gegenrede. Dieser Weg führt dich irgendwann wieder zu den Kindern oder ganz weg von ihnen, auf jeden Fall sparst du damit sehr viel Geld, Stress, obwohl es meist so ausgeht wie unter Punkt 1: Ex blockiert oder eben nicht, ohne dass daran etwas zu ändern wäre.
3. Du wirfst den ganzen Mist hin und machst dich unsichtbar, hakst alles ab einschliesslich der Kinder. Aus, vorbei, weg, neues Leben. Scheidung regelt Anwalt. Schaffen die wenigsten Männer in deiner Trennungsphase, sie kleben noch zu sehr und fürchten die Folgen des Vaterverlusts für die Kinder. Kommt erst in Frage, wenn es alles kaputt ist. Kann aber auch in beide Richtungen führen. Manche Exen entdecken recht bald den Vorteil kinderfreier Wochenenden. oder installieren einen Ersatzpapa. Gegen den kommst du auch bei Weg 1 oder 2 nicht an, denn er bezieht seine Macht direkt von der mächtigen Ex.
Damit ist die finanzielle Seite schon mal vorgezeichnet. Das wird ziemlich lang ziemlich fett Kindesunterhalt kosten und anfangs auch ziemlich fett Trennungs/Ehegattenunterhalt. Ein kleines Plus für dich liegt nur in der Ehedauer, eine lange Ehe ist es nicht, lebenslang wirst du nicht zahlen müssen. Im besten Fall muss die Dame schon ab Kindesalter 3 wieder arbeiten. Wenn du den klassischen Männerfehler gemacht hast eine Dame mit mässigen Verdienstaussichten geheiratet zu haben fallen aber noch Jahre mit aufstockendem Unterhalt an.
Seit der Trennung sinds schon Monate her, wenn dir von Anfang an der Kontakt zu den Kindern stranguliert wurde, wird es höchste Zeit zu handeln bzw. eine Strategie für die Zukunft zu suchen. Einen der drei Wege kann man empfehlen:
1. du verfolgst zeitnah und mit allen gebotenen Mitteln die Unterzeichnung einer schriftlichen Umgangsregelung. Erster Schritt: Vorschlag für eine Umgangsregelung an die Ex schicken, Fristsetzung für Unterschrift. Zweiter Schritt: Beratungstermin beim Jugendamt, Ziel (und nicht anderes): Umgangsregelung wird unterschrieben. Dritter Schritt: Gerichtsantrag ans Familiengericht, Beschluss über eine Umgangsregelung gemäss deinem Antrag. Du musst dir aber im klaren sein, dass du da nur einen Schuss hast. Blockiert und sabotiert die Ex einfach weiter, sind deine tatsächlichen Möglichkeiten sehr begrenzt. gegen eine Ex, die den Umgang stranguliert gibt es entgegen allem Juristengeschwätz eben keine Möglichkeit.
Mit "die Ex spinnt" ihre Erziehungsfähigkeit anzuzweifeln, würde bedeuten dass die Kinder zu dir wechseln. Das halte ich in deiner Situation für aussichtslos, nicht durchsetzbar. Dazu müsste "die Ex spinnt" bedeuten, dass sie mit der Heroinnadel in der Vene frisch aus der geschlossenen Abteilung im Jugendamt auftaucht und dort das Kind gegen die Wand klatscht. Einer heiligen Mutter das Kind wegnehmen geht in Deutschland gar gar gar gar gar nicht.
2. Du vermeidest jede Auseinandersetzung, frisst Kreide, springst über deinen Schatten, und machst genau das, was die Ex will. Kinder sehen nur unter Aufsicht? Mitmachen ohne Gegenrede. Dieser Weg führt dich irgendwann wieder zu den Kindern oder ganz weg von ihnen, auf jeden Fall sparst du damit sehr viel Geld, Stress, obwohl es meist so ausgeht wie unter Punkt 1: Ex blockiert oder eben nicht, ohne dass daran etwas zu ändern wäre.
3. Du wirfst den ganzen Mist hin und machst dich unsichtbar, hakst alles ab einschliesslich der Kinder. Aus, vorbei, weg, neues Leben. Scheidung regelt Anwalt. Schaffen die wenigsten Männer in deiner Trennungsphase, sie kleben noch zu sehr und fürchten die Folgen des Vaterverlusts für die Kinder. Kommt erst in Frage, wenn es alles kaputt ist. Kann aber auch in beide Richtungen führen. Manche Exen entdecken recht bald den Vorteil kinderfreier Wochenenden. oder installieren einen Ersatzpapa. Gegen den kommst du auch bei Weg 1 oder 2 nicht an, denn er bezieht seine Macht direkt von der mächtigen Ex.