Der §1579 BGB ist da eigentlich eindeutig, wie wir aber alle wissen wird nirgendwo so unverfroren Recht gebeugt oder gleich ganz gebrochen wie im Unterhaltsrecht.
Wenn man eine Abänderungsklage zur Höhe des Unterhalts anzettelt, dann muss der Schuss sitzen. Volltreffer, versenkt. Daher lieber etwas mehr Zeit lassen und mehr Munition sammeln, damit es auch klappt. Da sind möglicherweise 2.000 bis 3.000 Euro für den Privatdetektiv gut angelegtes Geld. Detekteien wissen, was unter gerichtsfesten Beweisen zu verstehen ist. Man muss halt den Auftrag an die Detektei entsprechend formulieren - Honorar nur bei Erfolg, oder Erfolgsprämie bei entsprechendem Gerichtsurteil.
Wenn man eine Abänderungsklage zur Höhe des Unterhalts anzettelt, dann muss der Schuss sitzen. Volltreffer, versenkt. Daher lieber etwas mehr Zeit lassen und mehr Munition sammeln, damit es auch klappt. Da sind möglicherweise 2.000 bis 3.000 Euro für den Privatdetektiv gut angelegtes Geld. Detekteien wissen, was unter gerichtsfesten Beweisen zu verstehen ist. Man muss halt den Auftrag an die Detektei entsprechend formulieren - Honorar nur bei Erfolg, oder Erfolgsprämie bei entsprechendem Gerichtsurteil.
Bibel, Jesus Sirach 8.1