16-11-2018, 10:45
Die Obergrenze in der Rechtssprechung ist zwei bis maximal drei Jahre, manchmal auch kürzer. Beginn ist manchmal schon vor dem Zeitpunkt des Zusammenziehens (der sind in deinem Fall gut nachweisen lässt), das Entstehens eines gemeinsamen Lebensmittelpunkts.
Der Staat machtes sich da einfacher. Bedarfgemeinschaft vom ersten Tag der gemeinsamen Wohnung an.
Der Staat machtes sich da einfacher. Bedarfgemeinschaft vom ersten Tag der gemeinsamen Wohnung an.