27-11-2018, 15:33
Mahlzeit in die Runde...
Meine Frau, die am 01.11. mit unserer Tochter ausgezogen ist, hat jetzt einen RA mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Zur Zeit ist die Summe für den Trennungsunterhalt noch unklar. Ich wurde aufgefordert, bis 31.12. eine Aufstellung abzugeben.
Ferner wurde ich aufgefordert, ab 01.12. eine Unterhaltsvorauszahlung zu tätigen. Ist dieses rechtens? Muss ich dem Folge leisten?
Mein Anwalt ist zur Zeit nicht da. Ich habe erst am 11.12. einen Termin
Könnt ihr mir bitte mit einem Rat zur Seite stehen?
Gruß und danke
Meine Frau, die am 01.11. mit unserer Tochter ausgezogen ist, hat jetzt einen RA mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt. Zur Zeit ist die Summe für den Trennungsunterhalt noch unklar. Ich wurde aufgefordert, bis 31.12. eine Aufstellung abzugeben.
Ferner wurde ich aufgefordert, ab 01.12. eine Unterhaltsvorauszahlung zu tätigen. Ist dieses rechtens? Muss ich dem Folge leisten?
Mein Anwalt ist zur Zeit nicht da. Ich habe erst am 11.12. einen Termin
Könnt ihr mir bitte mit einem Rat zur Seite stehen?
Gruß und danke