Mit der Vorauszahlung kannst du warten, da bislang ja noch nicht mal ein Anspruch auf Trennungsunterhalt per Gericht entschieden wurde. Ihr Lebensunterhalt ist auch nicht gefährdet, da sie nach deinen Angaben bis Februar noch 1.600.- € Elterngeld und danach monatlich 800.- €. Den Kindesunterhalt allerdings würde ich pünktlich und vollständig bezahlen, da ohnehin unumgänglich. Und es macht den Richtern schlechte Laune, wenn Väter die Kinder hungern lassen wollen. Da wahrscheinlich auch der Kindesunterhalt noch nicht festgelegt wurde, machst du keinen Fehler wenn du Kindesunterhalt in Höhe des gesetzlichen Unterhaltsvorchusse zahlst. Aktuell sind das ca. 135.- € im Monat, dazu hat deine Frau das Kindergeld und das Elterngeld. Das sollte vorerst reichen.
An eines musst du dich gewöhnen: Anwälte fordern gerne und viel. Hat aber nicht viel zu bedeuten. Geurteilt wird von einem Richter, nicht vom gegnerischen Anwalt.
An eines musst du dich gewöhnen: Anwälte fordern gerne und viel. Hat aber nicht viel zu bedeuten. Geurteilt wird von einem Richter, nicht vom gegnerischen Anwalt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1