27-11-2018, 18:02
Vielen Dank euch beiden für die sehr stichhaltigen Antworten. Super! Kindesunterhalt zahle ich auf jeden Fall. Das ist eh klar.
Wenn ich für den KU "nur" den gesetzlichen Unterhaltsvorschuss bezahle, müsste ich irgendwann den Rest nachzahlen, so habe ich das verstanden. Dann kann ich auch gleich komplett zahlen.
Wie sieht das aber beim TU aus? Müsste ich rückwirkend nachzahlen oder gilt erst der Tag eines Urteils, bzw. Bescheides als erster Zahltag? Das habe ich noch nicht ganz verstanden.
Wenn ich für den KU "nur" den gesetzlichen Unterhaltsvorschuss bezahle, müsste ich irgendwann den Rest nachzahlen, so habe ich das verstanden. Dann kann ich auch gleich komplett zahlen.
Wie sieht das aber beim TU aus? Müsste ich rückwirkend nachzahlen oder gilt erst der Tag eines Urteils, bzw. Bescheides als erster Zahltag? Das habe ich noch nicht ganz verstanden.