28-11-2018, 08:39
Im Prinzip hast Du recht, du könntest den Kindesunterhalt auch "voll" bezahlen. Nur, was und wieviel ist "voll"?
Folgendes musst Du hierzu wissen: das, was du ohne Gerichtsurteil zahlst, wird als Anerkenntnis gewertet. Das heißt, weniger als das, was du freiwillig zahlst, wird es nie wieder werden - denn mit dem zahlen von Betrag X hast du deine Leistungsfähigkeit bewiesen.
Es ist aber so, dass die Höhe von Kindesunterhalt und die Höhe von Trennungsunterhalt in einer Wechselbeziehung zueinander stehen. Je mehr Kindesunterhalt du zahlst, desto weniger bleibt für den Trennungsunterhalt übrig. Es kann daher taktisch wichtig sein, lieber mehr oder weniger für die eine Unterhaltsart zu zahlen als für die andere. Das aber können wir dir hier nicht ausrechnen, dafür brauchst du einen Anwalt. Und erst danach würde ich entscheiden, was ich wem zahle.
Folgendes musst Du hierzu wissen: das, was du ohne Gerichtsurteil zahlst, wird als Anerkenntnis gewertet. Das heißt, weniger als das, was du freiwillig zahlst, wird es nie wieder werden - denn mit dem zahlen von Betrag X hast du deine Leistungsfähigkeit bewiesen.
Es ist aber so, dass die Höhe von Kindesunterhalt und die Höhe von Trennungsunterhalt in einer Wechselbeziehung zueinander stehen. Je mehr Kindesunterhalt du zahlst, desto weniger bleibt für den Trennungsunterhalt übrig. Es kann daher taktisch wichtig sein, lieber mehr oder weniger für die eine Unterhaltsart zu zahlen als für die andere. Das aber können wir dir hier nicht ausrechnen, dafür brauchst du einen Anwalt. Und erst danach würde ich entscheiden, was ich wem zahle.
Bibel, Jesus Sirach 8.1