28-11-2018, 11:22
Ja. Korrekt ausformuliert und unter den richtigen Bedingungen konstruiert ist das auch gerichtsfest.
Natürlich dürfen dadurch Dritten keine Lasten aufgebürdet werden, ist ja logisch. Freimütig unterschreiben und dann Sozialleistungen kassieren, weil man durch die Alleinübernahme des Schulgelds bedürftig geworden ist geht selbstverständlich nicht.
Natürlich dürfen dadurch Dritten keine Lasten aufgebürdet werden, ist ja logisch. Freimütig unterschreiben und dann Sozialleistungen kassieren, weil man durch die Alleinübernahme des Schulgelds bedürftig geworden ist geht selbstverständlich nicht.