(28-11-2018, 10:05)Sven schrieb: Alles klar, Austriake. Danke schön.
Muss ich den TU denn später rückwirkend nachzahlen oder muss ich erst ab einem Urteil zahlen?
Um es klarzustellen. Ich bin kein Geizknochen, für meine Tochter zahle ich gerne, für meine Noch-Frau, die sagt "erst Kohle, dann Kind" allerdings eher nicht so gerne... Sorry.
Ich gehe mal davon aus, dass du aufgefordert wurdest, Trennungsunterhalt ab Zeitpunk XYZ zu zahlen. Im Zweifelsfalle wirst du ab diesem Zeitpunkt dann auch zahlen müssen, auch rückwirkend. Allerdings werden Elterngeld und andere Einkünfte gegengerechnet - insofern kann es durchaus sein, dass du bis Februar 2019 gar nichts zahlen musst (es sei denn, der Trennungsunterhalt wäre höher alls die 1.600.- Elterngeld, dann aber nur die Differenz).
Dein Anwalt soll deine Exe mal auffordern, Auskunft zu erteilen über ihr Einkommen und ihr Vermögen. Es steht zu befürchten, dass sie da einen Deal mit ihren Eltern machen wird - Miete zu zahlen, z.B. in der Einliegerwohnung der Eltern und solche Sachen. Kommt immer gut, wenn dem Finanzamt diese Auskunft in die Hände fällt, die Eltern diese Mieteinnahmen aber in der Einkommenssteuererklärung "vergessen" haben....
...und noch etwas zur Umgangsverweigerung:
erpressen kann man nur, wer sich erpressen lässt.
Bibel, Jesus Sirach 8.1