29-11-2018, 12:33
Kompliziertes Thema. Der Staat vermeidet mit allen Mitteln, dass Bürger seinen eigenen Lebensbedarf oder den seiner Abhängigen Verwandschaft nicht mehr zahlen kann. Geregelt ist das in
§ 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers
Das dürfte in Deinem Fall greifen, wenn die darüber Bescheid wissen.
siehe auch diesen Artikel:
Sozialhilferegress: Rückforderung von Schenkungen zur Finanzierung einer Pflegeheimunterbringung
§ 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers
Das dürfte in Deinem Fall greifen, wenn die darüber Bescheid wissen.
siehe auch diesen Artikel:
Sozialhilferegress: Rückforderung von Schenkungen zur Finanzierung einer Pflegeheimunterbringung
https://t.me/GenderFukc