29-11-2018, 13:43
Standardausrede. Die Fehlannahme des Pflichtigen ist immer dieselbe. Man könne eine Story servieren und die Gegenseite müsse die widerlegen. Nope. Dem Pflichtigen obliegt die Beweislast seiner Erzähungen. Auch wenn sie in anderem Gewande daherkommt. Und selbst dann geht es meistens schief.