29-11-2018, 17:29
Meistens wissen die lieben Exfrauen hinreichend gut Bescheid über die wirtschaftlichen Verhältnisse ihres unterhaltsunwilligen Exmanns und stellen -gut beraten- knackige Forderungen. Du musst nichts sagen, die gucken einfach im Grundbuch nach wann wo an wen etwas verschenkt wurde, kostet den gegenischen Anwalt fünf Minuten Dank Auskunftssystem fürs elektronische Grundbuch. Der Richter stellt im Zivilrecht keine Anträge, es ist die Ex mit ihrem Anwalt, die Anträge stellt, dagegen musst du bestehen. Da der Verschenktrick so billig und alt wie die Menschheit ist, ist das juristische Werkzeug dagegen griffbereit und poliert, man kassiert halt das Verschenkte wieder ein. Du solltest dir dann allerdings die Frage stellen, wieso du das Gehampel mit dem Umweg über verschenken überhaupt veranstaltest, wenn die Ex am Ende eh kassiert hättest du die Immobilie auch gleich für Unterhalt oder Zugewinn hergeben können. Ergebnis ist gleich, Aufwand geringer.
Dann lies doch noch mal § 1385ff. BGB wegen dem Zeitpunkt und Ausgaben, § 1390 wegen der Schenkung. Massgeschneidert für deinen Fall :-) Und dann gibts noch eine reichhaltige Rechtssprechung zur illoyalen Vermögensverringerung.
Hoffentlich vertraust du beim Geld verjubeln nicht irgendwelchen alten Hinweisen von Leuten, die das nie selbst gemacht haben. Da hat sich viel geändert, weltweite automatische Bankdatenauskunft, immer stärkere Kontrolle und Dokumentation von internationalen Zahlungsströmen, Ausweitung der Definition von auskunftspflichtigen Organisationen von Banken auf jeden, der mit fremdem Geld zu tun hat.
Pleite sein reicht nicht, sonfern du nicht deine nächsten Jahre mit "Massnahmen" fürs ALG II beschäftigt sein willst - auch deine Quellen müssen für dich offen bleiben, für Andere aber nicht. Langfristig. Wenn es so weiter geht wie die letzten zehn Jahre, in denen die Abschaffung des Bankgeheimnisses stattfand, implementierung automatischer Auskunftsmeldungen weltweit, enorm erleichterter Abgriff bei Geldwäscheverdacht Dank dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung mit Beweislastumkehr letztes Jahr, dann bleibt es auch in Zukunft spannend. Die Reformen dazu laufen im Monatstakt.
Zitat:Vor allem gibt es doch einen Stichtag für die Berechnung des Zugewinns
Dann lies doch noch mal § 1385ff. BGB wegen dem Zeitpunkt und Ausgaben, § 1390 wegen der Schenkung. Massgeschneidert für deinen Fall :-) Und dann gibts noch eine reichhaltige Rechtssprechung zur illoyalen Vermögensverringerung.
Hoffentlich vertraust du beim Geld verjubeln nicht irgendwelchen alten Hinweisen von Leuten, die das nie selbst gemacht haben. Da hat sich viel geändert, weltweite automatische Bankdatenauskunft, immer stärkere Kontrolle und Dokumentation von internationalen Zahlungsströmen, Ausweitung der Definition von auskunftspflichtigen Organisationen von Banken auf jeden, der mit fremdem Geld zu tun hat.
Pleite sein reicht nicht, sonfern du nicht deine nächsten Jahre mit "Massnahmen" fürs ALG II beschäftigt sein willst - auch deine Quellen müssen für dich offen bleiben, für Andere aber nicht. Langfristig. Wenn es so weiter geht wie die letzten zehn Jahre, in denen die Abschaffung des Bankgeheimnisses stattfand, implementierung automatischer Auskunftsmeldungen weltweit, enorm erleichterter Abgriff bei Geldwäscheverdacht Dank dem Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung mit Beweislastumkehr letztes Jahr, dann bleibt es auch in Zukunft spannend. Die Reformen dazu laufen im Monatstakt.