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Immobilie
#8
Hallo P,

ok, das Schlimmste ist also, dass die Schenkung wieder rückgängig gemacht wird. Dann ist es halt so.
Entweder es klappt oder es klappt nicht, das zeigt die Praxis.

§ 1385 Vorzeitiger Zugewinnausgleich
Ich lebe nicht getrennt. Im Gegenteil, meine Frau denkt, die Welt ist in Ordnung (ist sie gerade auch).
Zum jetzigen Zeitpunkt ist keine Scheidung aktiv und auch keine Trennung.

§ 1390 Ansprüche des Ausgleichsberechtigten gegen Dritte
Der Dritte ist eine Kapitalgesellschaft in Bulgarien. Wenn diese Gesellschaft dann voll haftet ist mir das ehrlich gesagt wurscht.
Die spannende Frage hier ist aber die Verfährung: An wann ist diese???


illoyalen Vermögensverringerung und § 1384 Berechnungszeitpunkt des Zugewinns
Da steht es doch bereits, es gilt der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags.
Ergo ist es doch schessegal, was ich vor 3 Jahren gemacht habe. Es ist noch nicht einmal die Scheidung eingereicht, das passiert vielleicht in 5 Jahren oder auch nie.
Auch besteht die eheliche Lebensgememeinschaft, was sich durch ganz einfache Dinge wie Urlaub beweisen lässt.
Ich denke nur sehr weit in die Zukunft. Vielleicht klappt die Ehe ja, vielleicht nicht. Aber wenn nicht, will ich vorbereitet sein.


Geld verjubeln
Ok, das ist zum jetzigen Zeitpunkt laut meiner Auffassung egal. Denn die Ehe besteht noch und wird in 2 Jahren auch noch bestehen (alleine schon wegen der Kinder).
Und auch wenn ich das Geld verjubele und das nicht rechtmässig war: Was sind konkret die Konsequenzen?
Ich habe dann halt 200.000 € mehr Schulden.
Die EV gebe ich trotzem nur einmal ab, und ob ich 200.000 oder 400.000 € Schulden habe ist scheissegal. Ich bezahle diese ja nicht.


Letztendlich ist es doch so:
Hier im Forum sind furchtbare Schicksale. Die Männer müssen Dinge ertragen, es ist einfach nur traurig.
Die meisten aber erwischt es eiskalt, denn sie rechnen schlichtweg nicht damit.
Sie reagieren dann, wenn die Scheidung bereits im Haus steht und bereits wichtige Fristen begonnen haben.

Ich mache letzendlich nur eins: Ich bereite mich für den Worst-Case vor. Mehr nicht.
Wenn die Ehe scheitern sollte, dann bin ich vorbereitet.
Wenn sie nicht scheitert, habe ich durch meine Aktionen keinerlei Nachteile, außer ein paar Euro investiert.


Eine Frage noch zum Zugewinn und Unterhalt:
Angenommen, ich habe eine Immobilie für 200.000 € gekauft.
Die ExFrau bekommt als Zugewinn 100.000 €, die bezahle ich bar aus.
Die Immobilie generiert aber noch Mieteinnahmen in Höhe von 1000 Euro pro Monat.
Wie ich die Gesetze in D einschätze wird es dann so sein, dass ich aus diesen 1.000 Euro Unterhalt bezahlen darf.
Richtig?
Bedeutet, derjenige der spart und vorsorgt ist dann doppelt der Depp.

Liebe Grüße
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Nachrichten in diesem Thema
Immobilie - von PaulHunter - 29-11-2018, 09:50
RE: Immobilie - von Petrus - 29-11-2018, 12:33
RE: Immobilie - von p__ - 29-11-2018, 12:50
RE: Immobilie - von kay - 29-11-2018, 13:32
RE: Immobilie - von p__ - 29-11-2018, 13:43
RE: Immobilie - von PaulHunter - 29-11-2018, 16:09
RE: Immobilie - von p__ - 29-11-2018, 17:29
RE: Immobilie - von PaulHunter - 30-11-2018, 09:37

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