03-12-2018, 22:27
Wenn Du einen Job annimmst (anstatt Sozialleistingen zu beziehen), bei dem Du leider nur 1.200.- € brutto verdienst und damit unter dem pfändbaren Einkommen bleibst, dann ist das bitter für deine Unterhaltsgläubiger - aber vollkommen legal.
Wenn Du unterhaltspflichtig für Kindesunterhalt bist, dann wird man dir sicher fiktives Einkommen zurechnen. Aber eine Strafbarkeit nach §170 StGB wird man daraus kaum konstruieren können.
Wenn Du unterhaltspflichtig für Kindesunterhalt bist, dann wird man dir sicher fiktives Einkommen zurechnen. Aber eine Strafbarkeit nach §170 StGB wird man daraus kaum konstruieren können.
Bibel, Jesus Sirach 8.1