06-12-2018, 15:28
Der Streitwert ist auf jeden Fall auch gesunken. Die 290 EUR Bafög sind bedarfssenkend. Damit kann die Forderung nicht mehr so hoch sein.
Aber es läuft trotzdem erratisch. Da ja nun der Bafög-Antrag gestellt und bewilligt wurde sowie die Auskunft über das Einkommen der Mutter erteilt wie vom Familiengericht gefordert, wäre eigentlich ein ganz neuer Verfahrenskostenhilfeantrag am sinnvollsten gewesen.
Hat das Kind nach Bafög und Auskunft eigentlich noch einmal nach Unterhalt gefragt oder ist es sofort wieder vor Gericht gegangen? Angenommen, die neue Forderung jetzt ist realistisch, dann könntest du sie akzeptieren und gleichzeitig die Mutwilligkeit der Klage konstatieren. Damit wären alle Kosten von der Gegenseite zu tragen. Es heisst: Erst mal fragen, dann erst klagen. Du brauchst dann auch keinen eigenen Anwalt.
Soweit ich weiss, studiert doch das Kind. Das heisst, der Bedarf ist in der Regel der Festbetrag aus der Düsseldorfer Tabelle. Abgezogen die Einkünfte und Bafög. So viel Raum für überzogene Forderungen ist da nicht. Sofern du klar über dem Selbstbehalit liegst.
Aber es läuft trotzdem erratisch. Da ja nun der Bafög-Antrag gestellt und bewilligt wurde sowie die Auskunft über das Einkommen der Mutter erteilt wie vom Familiengericht gefordert, wäre eigentlich ein ganz neuer Verfahrenskostenhilfeantrag am sinnvollsten gewesen.
Hat das Kind nach Bafög und Auskunft eigentlich noch einmal nach Unterhalt gefragt oder ist es sofort wieder vor Gericht gegangen? Angenommen, die neue Forderung jetzt ist realistisch, dann könntest du sie akzeptieren und gleichzeitig die Mutwilligkeit der Klage konstatieren. Damit wären alle Kosten von der Gegenseite zu tragen. Es heisst: Erst mal fragen, dann erst klagen. Du brauchst dann auch keinen eigenen Anwalt.
Soweit ich weiss, studiert doch das Kind. Das heisst, der Bedarf ist in der Regel der Festbetrag aus der Düsseldorfer Tabelle. Abgezogen die Einkünfte und Bafög. So viel Raum für überzogene Forderungen ist da nicht. Sofern du klar über dem Selbstbehalit liegst.