Wenn sie was von dir will, muss sie Auskunft geben. Und die Auskunft auch mit entsprechenden Dokumenten belegen.
Also Schulbescheingung, Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag.
Wenn sie nichts mehr von Dir will, dann nicht.
Und das Einkommen der Mutter muss sie dir gegenüber offenlegen, da ab Volljährigkeit beide Eltern unterhaltspflichtig seid. Solange Tochter dazu nichts vorlegen kann, kann dein Anteil am Unterhalt nicht berechnet werden. Besser nichts zahlen, dann geht es schneller mit der Auskunft.....
Also Schulbescheingung, Immatrikulationsbescheinigung, Ausbildungsvertrag.
Wenn sie nichts mehr von Dir will, dann nicht.
Und das Einkommen der Mutter muss sie dir gegenüber offenlegen, da ab Volljährigkeit beide Eltern unterhaltspflichtig seid. Solange Tochter dazu nichts vorlegen kann, kann dein Anteil am Unterhalt nicht berechnet werden. Besser nichts zahlen, dann geht es schneller mit der Auskunft.....
Bibel, Jesus Sirach 8.1