17-12-2018, 19:13
Spielt jetzt keine Rolle mehr. Wenn die Idioten vom Jugendamt sich wegen der paar Monate noch die Arbeit machen wollen, bitte sehr. Dann unterschreibst du eben einen bis zum 18. Geburtstag befristeten Titel. Lang ist das ja nicht, dann löst der sich sowieso in Rauch auf.
Häufg wird noch versucht, kurz vor dem 18. Geburtstag noch möglich viel muttergünstig und unterhaltsgünstig festzuzurren. In deinem Fall funktioniert das nicht mehr, aber das Jugendamt kann es halt aus alter Tradition nicht lassen.
Eine Scheidungsvereinbarung ist ein Vertrag, an den sich die Unterzeichner zu halten haben. Ein Verzicht auf den Titel hat auch keinen unbotmässigen Nachteil zu Folge, weder für einen der Expartner noch für das Kind. Die juristischen Kriegstreiber ignorieren in ihrem Amtswahn oft, dass Unterhalt zunächst mal eine Sache der Eltern ist und die Modalitäten dazu ebenso - natürlich solange es nicht zu Lasten von Dritten geht und das ist hier definitiv nicht der Fall.
Eine Weigerung, den Titel zu unterzeichnen wäre gut begründet. Aber das genügt nicht. Da man im Jugendamt ja sonst nicht viel zu tun hat, werden sie vermutlich trotzdem klagen. Dann brauchst du einen Anwalt weil Unterhaltsrecht und es besteht das grosse Risiko, dass ein Vollpfosten von Richter urteilt. Dann droht dir auch noch der Gang in eine höhere Instanz und ein noch höheres Kostenrisiko. Das ist es nicht wert für die paar Monate bis zur Volljährigkeit.
Häufg wird noch versucht, kurz vor dem 18. Geburtstag noch möglich viel muttergünstig und unterhaltsgünstig festzuzurren. In deinem Fall funktioniert das nicht mehr, aber das Jugendamt kann es halt aus alter Tradition nicht lassen.
Eine Scheidungsvereinbarung ist ein Vertrag, an den sich die Unterzeichner zu halten haben. Ein Verzicht auf den Titel hat auch keinen unbotmässigen Nachteil zu Folge, weder für einen der Expartner noch für das Kind. Die juristischen Kriegstreiber ignorieren in ihrem Amtswahn oft, dass Unterhalt zunächst mal eine Sache der Eltern ist und die Modalitäten dazu ebenso - natürlich solange es nicht zu Lasten von Dritten geht und das ist hier definitiv nicht der Fall.
Eine Weigerung, den Titel zu unterzeichnen wäre gut begründet. Aber das genügt nicht. Da man im Jugendamt ja sonst nicht viel zu tun hat, werden sie vermutlich trotzdem klagen. Dann brauchst du einen Anwalt weil Unterhaltsrecht und es besteht das grosse Risiko, dass ein Vollpfosten von Richter urteilt. Dann droht dir auch noch der Gang in eine höhere Instanz und ein noch höheres Kostenrisiko. Das ist es nicht wert für die paar Monate bis zur Volljährigkeit.