18-12-2018, 18:00
Ich bin selbst gegen einen Vergleich vorgegangen.
Abänderungsklage ist da das Stichwort.
Ist möglich, wenn es neue Begründete Anhlatspunkte gibt, die eine Abänderung rechtfertigen.
Da die Sachen aber vorher schon bekannt waren und lediglich nicht vorgetragen wurden, sehe ich hier keine Chance.
Zumal es absolut unglaubwürdig wäre, mit sowas das zu Begründen, wenn es vorher schon bekannt war.
Abänderungsklage ist da das Stichwort.
Ist möglich, wenn es neue Begründete Anhlatspunkte gibt, die eine Abänderung rechtfertigen.
Da die Sachen aber vorher schon bekannt waren und lediglich nicht vorgetragen wurden, sehe ich hier keine Chance.
Zumal es absolut unglaubwürdig wäre, mit sowas das zu Begründen, wenn es vorher schon bekannt war.