27-12-2018, 23:05
Zitat:Ich verstehe nur nicht, warum eine selbstanzeige nichts bringt. Dann müssen die tätig werden und feststellen das der Anwalt ständig scheisse baut
Der Anwalt bewegt sich in der ganzen Sache rein im Zivilrecht. Du willst nun ins Strafrecht wechseln. Erkenntnisse aus dem Zivilrecht haben im Strafrecht aber ausdrücklich unbeachtlich zu sein, der Strafrichter muss selbst alles nochmal ermitteln (lassen). Für sein Verfahren. Für dein Problem im Zivilrecht nutzt dir das genau: Null.
Exen wollen alles Mögliche. Meistens lächerlichen und pathetischen Blödschwatz von wegen Zerstörung und Ruinieren. Das ist sehr gut - wenn es denn überhaupt stimmt. Denn dann bedeutet es, dass sie stark emotional bestimmt handelt. Jeder, der emotional daherkommt macht endlos Fehler. Diese Person mache ich ganz rational, unemotional kühl, kontrolliert und beherrscht fertig. Das habe ich schon mehrfach praktiziert bei Leuten, die mich mit ihrem emotional bestimmten Stil überfahren wollten, die sind in der Regel übel heftig auf die Schnauze geflogen. Ich bin da sehr konsequent.
Dazu muss man aber der Typ sein. Deine Sache ist das nicht. Du hast dich mit derartigem Geschwätz und viel Bummstralala immer auf den höchsten Baum jagen lassen. Dein Stil sollte konsequenter Abstand sein. Gehe zum Vollstreckungsgericht wegen des pfändungsfreien Betrages und ignoriere alles Andere. Handle nur über einen Anwalt, unternimm niemals etwas direkt selber. Das sind alte Tipps, die dir schon oft gesagt wurden. Wenn du nicht erkenntnisresistent bist, beachtest du die längst.