27-12-2018, 23:41
(27-12-2018, 23:05)p__ schrieb: Erkenntnisse aus dem Zivilrecht haben im Strafrecht aber ausdrücklich unbeachtlich zu sein, der Strafrichter muss selbst alles nochmal ermitteln (lassen). Für sein Verfahren. Für dein Problem im Zivilrecht nutzt dir das genau: Null.
Lieber p,
das ist so nicht ganz richtig ! Du kannst sehr wohl Ermittlungen aus einem Strafverfahren in einem Zivilverfahren einbringen...Beiziehung von Beiakten. Die Frage ist nur ob der StA auch das Ermittelt was Du dir erhoffst.
In meinem Fall hatte ich "Glück". Die Ermittlungen der StA haben zum kompletten Verwirken des Unterhaltsvorschusses beigetragen. Durch eigene Aussage der Sachbearbeiterin.
Aber das war Zufall...Du weisst ja nicht was "dein" Staatsanwalt so betreibt.