29-12-2018, 12:02
Bei ihm ist der Gegner der Anwalt des Volljährigen und die Gegenseite hat wohl eher Zerstörungsinteresse wie Einigungsinteresse. Bei 1948 € Gehalt und 712 EUR (379+333) laufendem Unterhalt bleiben ihm 1236 EUR. Gepfändet wurde bei ihm aber offenbar 612 EUR, somit verbleiben nach meiner Rechnung von seinem Geld 624 EUR im Monat, er schreibt 614 EUR, irgendwo ist ein Rechenfehler drin, aber egal.
Würde die normale Pfändungstabelle gelten, könnten von seinem Einkommen nur 56,70 EUR gepfändet werden. Da es sich aber teilweise (nur der Betrag für die letzten 12 Monate!) um eine Pfändung nach §850d ZPO handelt, wird noch etwas mehr gepfändet wreden können. Aber ganz sicher nicht runter bis auf 624 EUR. Ich würde sofort beim Vollstreckungsgericht die Herabsetzung auf 56,70 EUR beantragen, ganz wird das nicht durchgehen. Die Schulden sind damit in drei Jahren bezahlt, vermutlich aber deutlich schneller weil in drei Jahren der Älteste gar nicht mehr unterhaltsberechtigt ist. Als Student erhält er Bafög, die meisten Ausbildungen bringen eine Ausbildungsvergütung.
Dein einzige Fehler der Vergangenheit war, den strittigen Betrag nicht zurückgelegt zu haben und der Fehler jetzt wäre, nicht sofort beim Vollstreckungsgericht den Betrug des gegnerischen Anwalts abzuwürgen.
Die Verhandlungsoffenheit bei 35000 EUR Schulden ist logisch und entspricht auch meinen Erfahrungen. Wenn man ein Pferd klaut, wird man gehängt, klaut man die ganze Herde verhandelt man mit dir. Die wissen genau, dass bei diesen Beträgen alles vom Wohlwollen des Schuldners abhängt und sie froh sein können, wenn überhaupt etwas Geld fliesst. Vor allem auch deshalb, weil damit für Verjährung und Verwirkung Blockaden entstehen.
Würde die normale Pfändungstabelle gelten, könnten von seinem Einkommen nur 56,70 EUR gepfändet werden. Da es sich aber teilweise (nur der Betrag für die letzten 12 Monate!) um eine Pfändung nach §850d ZPO handelt, wird noch etwas mehr gepfändet wreden können. Aber ganz sicher nicht runter bis auf 624 EUR. Ich würde sofort beim Vollstreckungsgericht die Herabsetzung auf 56,70 EUR beantragen, ganz wird das nicht durchgehen. Die Schulden sind damit in drei Jahren bezahlt, vermutlich aber deutlich schneller weil in drei Jahren der Älteste gar nicht mehr unterhaltsberechtigt ist. Als Student erhält er Bafög, die meisten Ausbildungen bringen eine Ausbildungsvergütung.
Dein einzige Fehler der Vergangenheit war, den strittigen Betrag nicht zurückgelegt zu haben und der Fehler jetzt wäre, nicht sofort beim Vollstreckungsgericht den Betrug des gegnerischen Anwalts abzuwürgen.
Die Verhandlungsoffenheit bei 35000 EUR Schulden ist logisch und entspricht auch meinen Erfahrungen. Wenn man ein Pferd klaut, wird man gehängt, klaut man die ganze Herde verhandelt man mit dir. Die wissen genau, dass bei diesen Beträgen alles vom Wohlwollen des Schuldners abhängt und sie froh sein können, wenn überhaupt etwas Geld fliesst. Vor allem auch deshalb, weil damit für Verjährung und Verwirkung Blockaden entstehen.