30-12-2018, 11:52
Hallo und danke für die schnellen Antworten!
Ich habe seit einem Jahr 3-4 mal die Woche für circa 5h Umgang mit dem Kind. Die Mutter kann auf Grund ihrer Arbeit das Kind aber nicht mehr selber betreuen und will jetzt beim Gericht erreichen, dass ich das Kind an Dritte übergebe, damit die Mutter dann Nachts dort hin fährt, da übernachtet um das Kind stillen zu können.
Wie auch schon mal in einem älteren Post von mir, bin ich der Meinung das dem Vater bei der Betreuung des Kindes gegenüber Dritten Vorrang zu gewähren ist. Das die Mutter dies nun unterwandern will, weil sie das Kind mit fast 2 Jahren noch angeblich stillt, kann ich nicht nachvollziehen. Auch nicht wirklich, dass dies bei Gericht durch kommt, wenn sogar das Jugendamt gegen so langes stillen ist.
Würde mich weiterhin über diverse Studien bezüglich Stillen freuen
Ich habe seit einem Jahr 3-4 mal die Woche für circa 5h Umgang mit dem Kind. Die Mutter kann auf Grund ihrer Arbeit das Kind aber nicht mehr selber betreuen und will jetzt beim Gericht erreichen, dass ich das Kind an Dritte übergebe, damit die Mutter dann Nachts dort hin fährt, da übernachtet um das Kind stillen zu können.
Wie auch schon mal in einem älteren Post von mir, bin ich der Meinung das dem Vater bei der Betreuung des Kindes gegenüber Dritten Vorrang zu gewähren ist. Das die Mutter dies nun unterwandern will, weil sie das Kind mit fast 2 Jahren noch angeblich stillt, kann ich nicht nachvollziehen. Auch nicht wirklich, dass dies bei Gericht durch kommt, wenn sogar das Jugendamt gegen so langes stillen ist.
Würde mich weiterhin über diverse Studien bezüglich Stillen freuen
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Wenn du zum Weibe gehst, vergiss die Peitsche nicht! - Friedrich Nietzsche (1844-1900)