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Übernachtungen nicht möglich wegen Stillen
#17
Tatsächlich ist es so, dass der jeweils betreuende Elternteil frei ist in der Entscheidung, wen es noch zur Betreuung heranzieht. Es ist genauso, wenn dein Kind bei Dir ist. Auch wenn es ein schlechtes Licht auf die Mutter wirft, so kann sie niemand zwingen, Dich vorzuziehen. Jedenfalls solange es nicht als Umgang vereinbart ist.

Bei einem älteren Kind hättest Du mehr Chancen auf Schlafumgang. Auch darf nicht der Eindruck entstehen, dass hier mutwillig geklagt wird.

Es wäre gut zu wissen, wie konkret der Umgang gerade geregelt ist. Daran kannst Du anknüpfen; ein Ziel formulieren und dann einzelne Schritte dazu planen.

Und worum dreht sich überhaupt der Gerichtsantrag? Von Umgang ist die Rede und davon, dass die Mutter erreichen will, dass Du euer Kind an Dritte übergibst.
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RE: Übernachtungen nicht möglich wegen Stillen - von Mercedes_AMG - 30-12-2018, 12:31
RE: Übernachtungen nicht möglich wegen Stillen - von Mercedes_AMG - 30-12-2018, 14:18
RE: Übernachtungen nicht möglich wegen Stillen - von Mercedes_AMG - 30-12-2018, 17:32
RE: Übernachtungen nicht möglich wegen Stillen - von bio - 31-12-2018, 10:29

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