03-01-2019, 13:21
Hallo Forum,
und erst mal ein frohes neues Jahr an alle !
Ich wollte jetzt hierzu nicht extra ein neues Thema aufmachen, also stelle ich die Frage hier.
Zu meinem Sohn habe ich bekanntlich keinen Kontakt und werde diesen von mir aus auch nicht suchen, da ich hier auf die Mitarbeit der Mutter angewiesen wäre und ich darauf jetzt und auch zukünftig nicht bauen kann.
Mittlerweile geht es mir mit diesem Umstand auch sehr gut und dabei soll es auch bleiben.
Es geht formal um das Erbrecht. Hier bin ich bisher absolut nicht im Thema und informiert. Mir geht es darum, dass mein Sohn nach Möglichkeit komplett außen vor sein sollte, sprich keinen Anspruch oder Zugriff auf mein Erbe haben soll. Wie sieht hier konkret die Gesetzeslage aus? Was muss ich unternehmen damit nicht von der Gesetzeslage ggf. ein Anspruch geltend gemacht werden kann?
Wie bereits im Thread gesagt besteht eine Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht (nur auf Papier) und ein Titel (Mindestunterhalt bis 18 Jahre begrenzt).
Es wäre toll wenn ihr mir hier helfen könntet, damit ich dies zeitnah so umsetzen kann, dass meine Tochter hier nicht durch einen potentiellen Miterben Gefahr läuft benachteiligt zu werden.
Vielen Dank!
und erst mal ein frohes neues Jahr an alle !
Ich wollte jetzt hierzu nicht extra ein neues Thema aufmachen, also stelle ich die Frage hier.
Zu meinem Sohn habe ich bekanntlich keinen Kontakt und werde diesen von mir aus auch nicht suchen, da ich hier auf die Mitarbeit der Mutter angewiesen wäre und ich darauf jetzt und auch zukünftig nicht bauen kann.
Mittlerweile geht es mir mit diesem Umstand auch sehr gut und dabei soll es auch bleiben.
Es geht formal um das Erbrecht. Hier bin ich bisher absolut nicht im Thema und informiert. Mir geht es darum, dass mein Sohn nach Möglichkeit komplett außen vor sein sollte, sprich keinen Anspruch oder Zugriff auf mein Erbe haben soll. Wie sieht hier konkret die Gesetzeslage aus? Was muss ich unternehmen damit nicht von der Gesetzeslage ggf. ein Anspruch geltend gemacht werden kann?
Wie bereits im Thread gesagt besteht eine Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht (nur auf Papier) und ein Titel (Mindestunterhalt bis 18 Jahre begrenzt).
Es wäre toll wenn ihr mir hier helfen könntet, damit ich dies zeitnah so umsetzen kann, dass meine Tochter hier nicht durch einen potentiellen Miterben Gefahr läuft benachteiligt zu werden.
Vielen Dank!