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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
Also, richtig enterben geht nicht, dazu müsste sich Dein Sohn schon Gravierendes zu Schulden kommen lassen.

Den Pflichtteil kannst Du ihm im Normalfall nicht verwehren. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Beispiel: Es gibt nur Deinen Sohn und die Tochter aus dem engsten Familienkreis. Dann stünden als gesetzlichen Erbteilen jedem Kind die Hälfte Deines hinterlassenen Vermögens zu (das wäre der Fall, wenn Du kein Testament hast).

Du kannst es testamentarisch nun so regeln, dass der Sohn nur den Pflichtteil bekommt. Das wäre in dem Fall die Hälfte der Hälfte, also 25%, somit verblieben der Tochter 75%.

Wenn Du den Sohn noch stärker ausschließen wolltest, müsstest Du schon zu Deinen Lebzeiten eine Schenkung machen.

Von der menschlichen Seite finde ich so ein Ansinnen etwas fragwürdig. Was kann der Sohn dafür, dass Du mit seiner Mutter ein so schlechtes Verhältnis hast?

PS Die Lebensversicherung zählt nicht zum Erbe und ist davon unabhängig. Hier kannst Du die Tochter als alleinige Berechtigte eintragen lassen
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RE: Unterhaltsberechnung für meinen Sohn - von Mercedes_AMG - 10-08-2018, 12:13
RE: Unterhaltsberechnung für meinen Sohn - von Mercedes_AMG - 03-01-2019, 13:44
RE: Unterhaltsberechnung für meinen Sohn - von Theo - 03-01-2019, 14:16

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