03-01-2019, 20:17
Anfangsvermögen 2 300 000 EUR. Endvermögen -300 000 EUR. Angenommen, bei der Ehefrau ist Anfangsvermögen 0 und Endvermögen 0, dann hättest du während der Ehe 2 600 000 EUR verbraten. Und nun die typische Antwort des deutschen Familienrechts: Es gibt keinen negativen Zugewinnausgleich. Ist wie bei Aktien. Machst du Gewinn mit deinen Papieren, kommt der Staat und sagt: "Gleich mal her mit dem Geld für die Ertragssteuern!" Gehen sie ins Minus: Sagt der Staat: "Pföööh, selber schuld, interessiert mich nicht, dein Pech". Gewinne abschöpfen, bei Verlusten abwinken.