04-01-2019, 13:11
Erst mal muss der Pflichtteil geltend gemacht werden. Das kann man zwar nicht verhindern, aber mit einer Pflichtteils-Strafklausel versauern. Und dann ist die Chance gut, dass der überlebende Elternteil seinerseits das Vermögen wegen Pflegekosten oder Verjuxen durchbringt. Es wird also mit dem Berliner Testament eine zusätzliche "Kassierstufe" eingefügt. Und wenn der Sohn die Geltendmachung des Pflichtteils versäumt, ist sowieso alles zu spät und die Tochter erbt letztlich alles.