04-01-2019, 15:35
(04-01-2019, 13:11)p__ schrieb: Erst mal muss der Pflichtteil geltend gemacht werden. Das kann man zwar nicht verhindern, aber mit einer Pflichtteils-Strafklausel versauern. Und dann ist die Chance gut, dass der überlebende Elternteil seinerseits das Vermögen wegen Pflegekosten oder Verjuxen durchbringt.
All das wirkt aber gleich gegen Tochter und Sohn. Und dass der überlebende Partner das Vermögen durchbringt ist ja gerade nicht gewollt, denn dann hätte die Tochter auch nichts und um die geht es ja.
Das Berliner Testament ist für die Zwecke von Einszweidrei völlig ungeeignet.