04-01-2019, 15:40
Nein, die Pflichtteils-Klausel wirkt nur gegen das Kind, das beim Tod des Vaters den Pflichtteil geltend machen will statt den durch das Berliner Testament vorgegebenen Erbgang zu akzeptieren. Wird der nämlich nicht geltend gemacht, bleibt der Sohn enterbt.