08-01-2019, 00:17
Dein Minus wird zu 0 Euro Zugewinn auf deiner Seite. Nun muss noch geschaut werden, ob das Vermögen deiner Ehefrau sich vermehrt hat. Falls Ja, hast du theoretisch Ansprüche auf Zugewinn ihr gegenüber. Wenn Nein, wird es nie zu einem Zugewinnausgleich kommen. Scheidung bedeutet im Übrigen auch nicht, dass zwangsläufig über Zugewinn vor Gericht gestritten wird, hierzu müsste einer von euch Beiden einen entsprechenden Antrag stellen. Was immer kommt: Die Aufteilung der Rentenpunkte. Da deine Frau nicht gearbeitet hat, du schon, wirst du was von deinen Ansprüchen an sie abtreten müssen. Darüber entsteht aber meist kein Streit, die Rentenversicherung rechnet das schlichtweg aus und das Gericht veranlasst die Übertragung.