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Unterhaltsberechnung "gerichtsfest"
#16
Guten Morgen.

In 6 Wochen wird eines meiner Kinder volljährig. Der Unterhaltstitel für dieses Kind ist auf diesen Zeitpunkt befristet. Ich kann mit der Mutter zur Zeit einigermassen vernünftig reden. Die Mutter ist der Ansicht, daß meine 17jährige Tochter keine Lust hat, sich selber um den Unterhalt nach Volljährigkeit zu kümmern. Sie ist in Ausbildung, ist damit nicht mehr priviligiert. Der Unterhalt für die vier jüngeren Kinder soll angepaßt werden. Wie sieht das aus, wenn die frei werdende Verteilmasse an die jüngeren Kinder fällt? Kann die Volljährige dann trotzdem noch erfolgversprechend Ansprüche geltend machen? Soll ich die 17jährige nun formell anschreiben und darauf hinweisen, daß sie Unterlagen beibringen muß?
War vor 6 Wochen mit der Mutter beim Jugendamt, die sollten mal eine neue Unterhaltberechnung vornehmen. Bis jetzt ist noch nichts passiert.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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RE: Unterhaltsberechnung "gerichtsfest" - von Sixteen Tons - 08-01-2019, 10:43

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