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EX Schwanger im Ausland
#2
Wenn er wirklich sowieso das Land wechseln will, wäre das jetzt der richtige Zeitpunkt. Wie gross die Durchsetzungsmöglichkeiten von Drittland zu Drittland sind, kann ich nicht beurteilen, aber generell laufen die internationalen Fälle oft in festen, gut ausgebauten Pfaden.

Je früher im Vorgang er sich verweigert, desto besser. Besser die rechtliche Vaterschaft vermeiden wie später nur den Unterhalt. Besser den Unterhalt vermeiden wie später nur die Vollstreckung.

Gegen unzulässige Entnahmen aus gebrauchten Kondomen hilft übrigens eine Vasektomie.
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EX Schwanger im Ausland - von Geraldo123 - 13-01-2019, 17:59
RE: EX Schwanger im Ausland - von p__ - 13-01-2019, 22:31
RE: EX Schwanger im Ausland - von Petrus - 14-01-2019, 06:23
RE: EX Schwanger im Ausland - von Nappo - 14-01-2019, 10:28
RE: EX Schwanger im Ausland - von p__ - 14-01-2019, 11:22
RE: EX Schwanger im Ausland - von Mercedes_AMG - 14-01-2019, 12:50
RE: EX Schwanger im Ausland - von Petrus - 14-01-2019, 14:13
RE: EX Schwanger im Ausland - von Geraldo123 - 14-01-2019, 14:08
RE: EX Schwanger im Ausland - von Mercedes_AMG - 14-01-2019, 14:32

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