(14-01-2019, 04:16)IPAD3000 schrieb: ... im Titel festgestellte Unterhaltsrückstände.
Was genau ist darunter zu verstehen?
Steht dann eine Formulierung im Titel etwa folgenden Inhalts:
"Es wird festgestellt, daß der KU-Pflichtige zum Zeitpunkt der Erstellung des Titels noch KU-Schulden in Höhe von XYZ EUR hat."
Oder ist Deine Formulierung anders gemeint?
Simon II