15-01-2019, 15:44
(15-01-2019, 14:44)fragender schrieb: Sie machen es halt geschickt. Zum einen Pfänden Sie mein Gehalt. Dort wurde das Weihnachtsgeld hälftig gepfändet. Gleichzeitig haben Sie mein Konto gepfändet und sich den Rest vom Weihnachsgeld geholt. Zum zweiten war und ist der Pfändungsbeschluss falsch. Hier ist nur ein Kind berücksichtigt. Das habe ich gleich einen Tag nach erhalt schriftlich dargebracht; es interessiert nur niemanden. Die Pfändung steht und ich kann schauen, wie ich mit ~600€ klar komme
Ähnliches, aber nicht in diesen Ausmaß ist mir ist Ende der 90er im Rahmen einer vom JA ausgelösten Lohnpfändung passiert. Wegen angeblich rückständigen Kindesunterhalt ist mein Weihnachtsgeld und Lohn auf das Niveau eines Ledigen gepfändet worden, obwohl laufend Kindesunterhalt von mir bezahlt wurde. In direkter Konsequenz daraus habe ich für nächsten Monat keinen Unterhalt überwiesen, beim JA vorgesprochen und die Aussetzung der Pfändung verlangt unter Androhung, dass ich wohl meine Arbeit nicht mehr ausüben werde können, falls die Pfändung bestehen bleibt. Zu meiner Überraschung wurde die Pfändung eingestellt.
Ich war allerdings innerlich auch bereit, meine Androhung war zu machen. Das hätte geheissen:
1. wenn möglich gewesen zum Arzt zu gehen, krank schreiben lassen. Solcher dreister Diebstahl an Gegenleistung für die eigene Arbeitsleistung zerstört jegliche Motivation zur täglichen Arbeit in einen und führt mit hoher Wahrscheinlichkeit in eine Depression oder zu anderen psychosomatischen Zuständen.
2. in lezter Konsequenz zum Sozialamt gehen (damals). Evtl. wäre heutzutage eine Aufstockung möglich ?
meine Erfahrung war, dass JA und Anwälte jederzeit entgegen Gesetze oder Zulässigkeiten handelten und deren Verhalten nur dadurch ausgebremst wurde, weil es in Folge bei mir nichts mehr zu holen gab.