15-01-2019, 20:22
Steht doch alles da.
Der Gegner hat das Recht, vor Bewilligung eine Stellungnahme abzugeben.
Kann er, muss er nicht. Aber das Gericht muss und wird ihn darum bitten.
Zur Pfändung: einen vollstreckbaren Titel.
Der Gegner hat das Recht, vor Bewilligung eine Stellungnahme abzugeben.
Kann er, muss er nicht. Aber das Gericht muss und wird ihn darum bitten.
Zur Pfändung: einen vollstreckbaren Titel.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.