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Kind 18 - Ist die Ex und KM nun auch barunterhaltspflichtig?
#4
Vorsicht.... es wird als erstes geschaut, was das erwachsene Kind an unterhalt zu bekommen hat. Hat die arme Mutter nur 1.300 Euro oder darunter für sich selber zur Verfügung, dann ist Sie raus. Den kompletten Barunterhalt darf sich das Kind dann von Dir holen.
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RE: Kind 18 - Ist die Ex und KM nun auch barunterhaltspflichtig? - von fragender - 15-01-2019, 22:33

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