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Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen
#33
Ich hatte Dir doch schon geschrieben, dass Du das Formular nach § 850 k ZPO ausdrucken und ausfüllen lassen sollst. Bzw. kannst Du es selbst ausfüllen. Dann wird es vom Arbeitgeber unterschrieben (was am Schnellsten geht) und damit dann zur Bank. Die hätten dann sofort den Betrag hoch gesetzt. Dein derzeitiger Betrag ist der Grundfreibetrag OHNE Berücksichtigung der beiden Kinder.

Wenn Du das nachholst, setzen sie es zumindest ab dem nächsten Monat hoch. Das Gericht ist hierzu auch nicht zuständig. Die haben das seinerzeit per Gesetzesänderung weg delegiert. Dort ist man nur zuständig für Vollstreckungsgegenklagen wegen unrechtmäßiger Forderungen. Durch die entsprechenden Bescheinigungen (wie hier und o.g.) ist das Gericht raus, da man genau das eben darüber regeln kann.

Was Gläubiger haben, haben sie und rücken es auch nicht mehr raus.
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RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 28-12-2018, 18:21
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Nappo - 16-01-2019, 13:28
RE: Selbstanzeige, ZPO 850d, Pfändungen - von Mercedes_AMG - 11-05-2019, 14:37

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