20-01-2019, 12:12
Erst musst du aussergerichtlich dazu auffordern, einen beurkundeten Verzicht nach §129 und §371 BGB zu unterzeichnen. Dafür ist auf den entsprechenden Punkt der Scheidungsfolgenvereinbarung Bezug zu nehmen.
Erst wenn das verweigert wird bzw. deine Frist dazu ignoriert, geht es vor Gericht. Dazu brauchst du leider einen Anwalt, Anwaltspflicht. Abänderungsklage nach §238 FamFG.
Erst wenn das verweigert wird bzw. deine Frist dazu ignoriert, geht es vor Gericht. Dazu brauchst du leider einen Anwalt, Anwaltspflicht. Abänderungsklage nach §238 FamFG.