20-01-2019, 23:07
Danke für Deine Antwort.
Ich hatte ja zuletzt einen Beratungshilfeschein. Ob der auch für o.g. Szenario gilt kann ich nicht recht glauben, mein Anwalt meinte, der würde auch dafür noch gelten und wollte dann im Sommer diesen Jahres (mein Kind wird im Oktober 18, macht aber jetzt Abitur und geht ab Oktober studieren) das alles anstoßen inkl. Aufforderung vorrangig BAFÖG zu beantragen. Bin mal gespannt. Falls das so nicht funktioniert seh ich mich schon bis zum Sankt Nimmerleins Tag zu Zahlungen verpflichtet, da............. s.o.
Ich hatte ja zuletzt einen Beratungshilfeschein. Ob der auch für o.g. Szenario gilt kann ich nicht recht glauben, mein Anwalt meinte, der würde auch dafür noch gelten und wollte dann im Sommer diesen Jahres (mein Kind wird im Oktober 18, macht aber jetzt Abitur und geht ab Oktober studieren) das alles anstoßen inkl. Aufforderung vorrangig BAFÖG zu beantragen. Bin mal gespannt. Falls das so nicht funktioniert seh ich mich schon bis zum Sankt Nimmerleins Tag zu Zahlungen verpflichtet, da............. s.o.