24-01-2019, 16:59
(24-01-2019, 16:24)Arminius schrieb:Sorry...damit kann keiner was Anfangen !
Einkommen Unterhaltspflichtiger ???, Unterhaltsvorschuss ???
Ab beantragung irgenwelcher Sozialleistungen hast Du ein Problem !...
Lg
Wieso soll das Einkommen relevant sein, wenn man sich auf einen Betrag geeinigt hat? Wird das nicht erst relevant wenn ein Titel erstellt wird? (deshalb auch meine Fragen bzgl. kann von Kindsmutter verlangt werden einen Titel zu holen). Das Einkommen ist variabel, bleibt aber immer unter 1900€ monatlich. Unterhaltsvorschuss wurde keiner beantragt, die Höhe meiner Zahlung ist ja über dem Betrag des Unterhaltsvorschusses.