(24-01-2019, 16:59)BOB schrieb: Wieso soll das Einkommen relevant sein, wenn man sich auf einen Betrag geeinigt hat? Wird das nicht erst relevant wenn ein Titel erstellt wird? (deshalb auch meine Fragen bzgl. kann von Kindsmutter verlangt werden einen Titel zu holen)..
Du bist sowohl den Kindern als auch der Mutter zu Unterhalt verpflichtet.
Die Mutter kann für sich auf unter Unterhalt verzichten und den Unterhalt für die Kinder ganz oder teilweise alleine stemmen wie in Deinem Fall.
Das Ganze funktioniert aber nur so lange wie sie keine staatliche Unterstützung in Anspruch nimmt. Beantragt sie für sich und/oder die Kinder hartz IV, so gehen die Ansprüche von Mutter und Kindern gegen Dich an die Behörde über. Und die holt sich das Geld von Dir wieder. D. h. Du hast nicht mehr die Mutter als Verhandlungspartner, sondern die Arge. Und da ist es völlig bedeutungslos, was Du mit der Mutter vereinbart hast.
In Deiner Konstellation wird Dir bis die Kinder drei Jahre alt sind nur der Selbstbehalt bleiben.