25-01-2019, 10:20
Der Unterhalt für die Mutter ist sekundär. Erstens mal sind die Kinder offensichtlich bald drei Jahre alt (in den Kindergarten gehts mit drei, vorher nennt sich das Kinderkrippe) und damit ist die grösste Pflichtzeit sowiso durch, §1615l BGB. Zweitens ist die Mutter nachrangig und es gilt für dich ein höherer Selbstbehalt, könnte sein dass der durch den Abzug des Kindesunterhalts bereit erreicht ist. Drittens wird er nach Eintritt in den Kindergarten ziemlich sicher erreicht, weil die Kinder dann neben dem laufenden Unterhalt auch noch Mehrbedarf von dir bekommen können, ausser der Kindergarten ist kostenlos. Auch das Jobcenter kann sich nicht über das Unterhaltsrecht hinwegsetzen.
Dein Problem ist wie so oft bereits der Kindesunterhalt, damit bist du schon abgeerntet und das für Jahrzehnte. Dein Zahlbetrag ist bereits in der niedrigsten Stufe über 500 EUR ohne Mehrbedarf, das steigt in zwei, drei Jahren auf 618 EUR plus turnusmässige Erhöhungen DD, dann 758 EUR. Wenn du netto bei höchstens 1900 liegst und noch berufsbedingte Kosten und Umgangskosten hast, wirst du deine besten Jahre ziemlich frugal verbringen, so wie es den meisten Vätern mit mehr als einem Kind geht. Anders gesagt, du erlebst den im deutschen Familienrecht vorgesehenen Normalfall.
Das JC wird sich zunächst auf den Kinderunterhalt stürzen. Da wirst du den Tabellenbetrag bezahlen müssen.
Dein Problem ist wie so oft bereits der Kindesunterhalt, damit bist du schon abgeerntet und das für Jahrzehnte. Dein Zahlbetrag ist bereits in der niedrigsten Stufe über 500 EUR ohne Mehrbedarf, das steigt in zwei, drei Jahren auf 618 EUR plus turnusmässige Erhöhungen DD, dann 758 EUR. Wenn du netto bei höchstens 1900 liegst und noch berufsbedingte Kosten und Umgangskosten hast, wirst du deine besten Jahre ziemlich frugal verbringen, so wie es den meisten Vätern mit mehr als einem Kind geht. Anders gesagt, du erlebst den im deutschen Familienrecht vorgesehenen Normalfall.
Das JC wird sich zunächst auf den Kinderunterhalt stürzen. Da wirst du den Tabellenbetrag bezahlen müssen.