25-01-2019, 10:22
Zitat:Du bist sowohl den Kindern als auch der Mutter zu Unterhalt verpflichtet.Sofern die Kinder über 3 Jahre alt sind ist er der Mutter nicht zu Unterhalt verpflichtet. Die beiden waren nicht verheiratet.
Eigentlich ganz einfach runter zu brechen:
Sobald die Mutti zum Amt geht, tritt sie die Unterhaltsansprüche des Kindes an das Amt ab.
Das Amt kommt zum Vater und prüft dessen Einkommen.
Bleibt ihm abzüglich aller Kosten die er geltend machen kann mehr als 1080€ zum Leben, tritt er dieses Geld an das Amt ab.
Ende der Geschichte.
Beispiel anhand fiktiver Zahlen: Unterhalt für Kids gesamt: 600€
Einkommen BOB: 2000€
2000-600=1400€ für BOB.
Einkommen BOB: 1500€
1500-600=900€ wäre weniger als 1080€. Also nur so viel Unterhalt bis 1080€ erreicht sind.
An der Stelle lassen wir mal Sachen wie Nebenjob um Unterhalt zu bedienen und Mehrbedarf wie Kitakosten außen vor. Das wäre dann Level 2.
Alle Kosten auf den Prüfstand, reduzieren, Geld verdienen unter der Hand, evtl. mit Chef was ausmachen.