25-01-2019, 12:29
(25-01-2019, 10:20)p__ schrieb: Der Unterhalt für die Mutter ist sekundär. Erstens mal sind die Kinder offensichtlich bald drei Jahre alt (in den Kindergarten gehts mit drei, vorher nennt sich das Kinderkrippe) und damit ist die grösste Pflichtzeit sowiso durch, §1615l BGB.
Na ja, so bald auch wieder nicht. Sie sind jetzt knapp über ein Jahr alt, so dass grundsätzlich noch fast zwei Jahre Anspruch auf Betreuungsunterhalt besteht.