25-01-2019, 13:20
Ein Kinderalter von 1 konnte ich aus den Beiträgen nicht ersehen, vielmehr war wie bereits erwähnt von baldigem Kindergarten die Rede, so nennen sich Betreuungseinrichtungen für Kinder ab 3.
Aber das mag dahinstehen, halten doch die Punkte 2 und 3 weiter stand. Rechnen wir es mal konkret: Wechselndes Einkommen bis max. 1900 EUR, sagen wir also mal 1800 EUR im Jahresdurchschnitt. Minus 90 EUR (5%) berufsbedingte Aufwendungen, ist ja kein Mangelfall beim Kindesunterhalt und die meisten OLG-Bezirke erkennen das an. Von den 1710 EUR gehen 257*2 = 514 EUR ab, macht 1196 EUR Rest. Selbstbehalt gegenüber Berechtigten bei §1615l BGB: 1200 EUR. Tja.
Und schliesslich: Auch wenn sich die Zahlen noch etwas verschieben sollten - da bleibt nie viel. Und die Kindergartenbeiträge nicht vergessen! Der grosse Batzen ist nun mal der Kindesunterhalt und der Rest ist wie ebenfalls erwähnt: Sekundär.
Aber das mag dahinstehen, halten doch die Punkte 2 und 3 weiter stand. Rechnen wir es mal konkret: Wechselndes Einkommen bis max. 1900 EUR, sagen wir also mal 1800 EUR im Jahresdurchschnitt. Minus 90 EUR (5%) berufsbedingte Aufwendungen, ist ja kein Mangelfall beim Kindesunterhalt und die meisten OLG-Bezirke erkennen das an. Von den 1710 EUR gehen 257*2 = 514 EUR ab, macht 1196 EUR Rest. Selbstbehalt gegenüber Berechtigten bei §1615l BGB: 1200 EUR. Tja.
Und schliesslich: Auch wenn sich die Zahlen noch etwas verschieben sollten - da bleibt nie viel. Und die Kindergartenbeiträge nicht vergessen! Der grosse Batzen ist nun mal der Kindesunterhalt und der Rest ist wie ebenfalls erwähnt: Sekundär.