26-01-2019, 19:34
Es gibt auch eine Chance, dass der Richter auf die 65% kommt, statt irgendein fiktives Einkommen rauszuziehen. Gründe genug gibt es dafür. Damit würde er der Staatskasse ersparen, dich ebenfalls zu alimientieren, aber es fliesst durchaus noch einiges an Geld. Auch damit ist bei dir der Armutsfall bereits eingetreten. Abzüge darfst du als Mangelfall auch nicht machen, keine zusätzliche Altersvorsorge, keine berufsbedingten Kosten. Dein Anwalt soll einen Festbetrag beantragen, für den Fall, dass der Mangelfall anerkannt wird. Keine Prozentangabe vom Mindestunterhalt. Begründung: Bald steigt Kind 1 eine Altersstufe rauf und ein Prozentunterhalt hätte sofort wieder eine Selbstbehaltsunterschreitung zur Folge, weil der Unterhalt automatisch steigen würde. Der verfügbare Betrag ist aber durch dein Einkommen gedeckelt.
Unterhalt aufgrund fiktivem Einkommen führt sowieso so gut wie nie zu etwas. Die Juristen wissen das ganz genau, aber das verlogene Pack würde das nie öffentlich zugeben. Die Zahlen sind aber eindeutig, die Rückholquoten des Unterhaltsvorschuss beweisen es ebenfalls. Entweder es laufen Schulden auf und der Pflichtige hat ab dann null Interesse mehr weil er eh pleite ist oder der Staat zahlt selber, weils einen Aufstocker mehr gibt.
Unterhalt aufgrund fiktivem Einkommen führt sowieso so gut wie nie zu etwas. Die Juristen wissen das ganz genau, aber das verlogene Pack würde das nie öffentlich zugeben. Die Zahlen sind aber eindeutig, die Rückholquoten des Unterhaltsvorschuss beweisen es ebenfalls. Entweder es laufen Schulden auf und der Pflichtige hat ab dann null Interesse mehr weil er eh pleite ist oder der Staat zahlt selber, weils einen Aufstocker mehr gibt.