29-01-2019, 10:43
Lohnpfändungen müssen zwingend über die einschlägigen Abkommen vollstreckt werden.
Alles mit sehr grossem Aufwand und sehr vielen potentiellen Stolperfallen ( z.b. Übersetzung! ) für die Gegenseite verbunden.
Meine Strategie war bisher, mangels Leistungsfähigkeit ( aufgrund Erkrankung ) erst garnicht in den Genuss von Unterhaltsansprüchen der Gegenseite zu kommen.
Bisher hat das auch gut geklappt, aber das kann sich natürlich auch ändern.
Alles mit sehr grossem Aufwand und sehr vielen potentiellen Stolperfallen ( z.b. Übersetzung! ) für die Gegenseite verbunden.
Meine Strategie war bisher, mangels Leistungsfähigkeit ( aufgrund Erkrankung ) erst garnicht in den Genuss von Unterhaltsansprüchen der Gegenseite zu kommen.
Bisher hat das auch gut geklappt, aber das kann sich natürlich auch ändern.